Montag, 9. April 2012
Gewählte Wahlpflicht
Wahlen sind eine wichtige demokratische Veranstaltung, bei der die Menschen entscheiden, wer sie in den nächsten Jahren vertreten soll. Wie auch in Deutschland ist es hier in Belgien so, dass Ausländer auf kommunaler Ebene an Wahlen teilnehmen dürfen.
Ich finde, dass das eine sehr gute Idee ist, denn die Bewohner einer Stadt machen Sie aus und sollten bestimmen, was in ihr passiert, nicht nur der Teil der Bevölkerung, der einen bestimmten Pass hat. Auf Landesebene ist das sicherlich anders zu betrachten, aber ich denke auf kommunaler und auch auf Europa-Ebene (sofern man EU-Bürger ist), sollte die eigene Staatsangehörigkeit keine Rolle spielen.
Im Lauf der Woche habe ich Post von der Stadt erhalten, dass ich mich für die diesjährigen Kommunalwahlen im Oktober registrieren kann, wenn ich das möchte (ja, möchte ich): Interessanterweise besteht in Belgien - im Gegensatz zu vielen anderen Ländern - die Wahl-Pflicht, will heißen, man muss wählen gehen. Natürlich kann man dann immer noch eine ungültige Stimme abgeben, aber man muss bei der Wahl erscheinen, ansonsten wird man mit einem Bußgeld belangt. Wie strikt das durchgesetzt wird, weiß ich nicht. Ich bin ja noch nie zur Wahl aufgerufen gewesen...
All das führt nun zu der interessanten Konstruktion, dass ich wählen kann (nicht muss), ob ich in Zukunft immer wählen gehen müssen muss. Die Wahl zur Wahl ist keine Pflicht, die Wahl aber schon. Alles klar? :-) Andere Länder, andere Sitten, oder wie sagt man dazu?
Bleibt mir gewogen!
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